Das Unternehmen immorow checkt die Verträge von Hotels und Gaststätten mit coronabedingten Schließungen auf die Zahlungsverpflichtungen der Versicherungen.
Dürfen Versicherer per se Zahlungen für coronabedingte Betriebsschließungen im Gastgewerbe ausschließen? Das Landgericht Mannheim habe dem Startup immorow zufolge jedenfalls konstatiert, dass Schließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Damit würde jede Versicherung zahlen müssen , wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt.ANZEIGE
Pro-bono-Versicherungscheck
Viele Versicherer würden laut immorow nach dem Mannheimer Urteil versuchen, Gastronomiebetreiber und Hoteliers mit zehn bis fünfzehn Prozent der Schadenssumme „abzuspeisen“. Um zu wissen, ob die eigene Versicherung eine entsprechende Klausel enthält und ob der Versicherer etwas zahlt, melden sich viele Geschäftsinhaber bei ihren Versicherungen und Ansprechpartnern – zu viele. An dieser Stelle wollen die Fachexperten von immorow die Gastronomen durch einen Pro-bono-Versicherungscheck unterstützen.
Unterstützung bei der Durchsicht
immorow verfügt eigenen Angaben zufolge über ein erfahrenes Serviceteam, das das Versicherungs-Wording kennt. Alle Geschäftsinhaber, die dringend ihre Versicherungen auf eine Betriebsschließungsklausel hin überprüfen müssen, könnten sich nun kostenlos bei immorow telefonisch unter 0800 0800 9880 melden oder über corona.immorow.com den geschulten Mitarbeitern die Versicherungspolice direkt zusenden. Das Team kümmere sich innerhalb von 48 Stunden um die Prüfung und würde sich umgehend mit dem Ergebnis melden.